GFW-Dach mbH 005: Fortbildungslehrgang zur Sachkunde Abbruch-/Sanierungs-/Instandhaltungsarbeiten bei Asbestzementprodukten - TRGS 519
Zum gefahrlosen Umgang mit asbesthaltigen Dachprodukten muss zwingend die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 nachgewiesen werden. Durch die Neufassung der TRGS 519 ist die Gültigkeit des Sachkundenachweises nunmehr zeitlich begrenzt.
- Sachkundenachweise sind nur noch 6 Jahre gültig.
- Der Sachkundenachweis kann jedoch durch einen eintägigen, behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang um weitere 6 Jahre verlängert werden.
- Alle Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, sind nach dem 30.06.2016 ungültig geworden. Die Inhaber dieser Sachkundenachweise müssen zur Aufrechterhaltung Ihrer Qualifikation einen zweitägigen Sachkundelehrgang inkl. Prüfung besuchen.
- Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind tagesgenau ebenfalls nur 6 Jahre gültig; es gilt das Datum des Lehrgangs.
Bei allen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten muss ein Sachkundiger nach TRGS 519 Aufsicht führen. Diese Qualifikation sollte jeder Mitarbeiter eines Dachdeckerunternehmens unbedingt besitzen.
Der Fortbildungslehrgang zur TRGS 519 Anlage 5 ist durch die Bezirksregierung Arnsberg behördlich anerkannt.
Inhalte:
- Asbest-Verwendung und Eigenschaften u.a.
- "neue Fundstellen", Gesundheitsgefahren, aktuelle Ergebnisse / Untersuchungen von Erkrankungen
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk u.a.
- REACH-Verordnung, Gefahrstoffverordnung, BGI 664, TRGS 519
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen u.a.
- Arbeitsweisen, Aufgaben der sachkundigen Person, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Anzeige der Arbeiten, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Ausgabe der Zertifikate
Zielgruppe | Mitarbeiter von Dachdeckerunternehmen, die bei ASI-Arbeiten eingesetzt werden, einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 besitzen und deren Sachkundenachweis abläuft. Die Grundbildung zur Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist durch die Kopie des Zertifikates nachzuweisen. |
Referent | NN, BG BAU |
Teilnahmegebühr | 210,00 EUR zzgl. 19% MwSt. |
Arbeitsmittel | Schreibzeug |
Termine |
von 9.00 bis 16.00 Uhr |